Eignungsprüfung
Sehr geehrte Studieninteressierte,
ab heute (01.03.2025) ist die Online-Anmeldung zur diesjährigen Sporteignungsprüfung am 13. Juni 2025 an der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg, Bereich Sportwissenschaft, möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bereich Sportwissenschaft
Die sportpraktische Eignungsprüfung ist die Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang B. A. Sportwissenschaft und für das Unterrichtsfach Sport in allen lehramtsspezifischen Studiengängen an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.
Bewerber für den Bachelorstudiengang Sport und Technik benötigen keinen sportpraktischen Eignungstest als Zulassungsvoraussetzung (ab 2014).
Termin |
13. Juni 2025, ab 9.00 Uhr |
Ort |
Sporthalle 1 (Gebäude 41), Bereich Sportwissenschaft, |
Anmeldefrist |
01.03.2025 ab 0 Uhr - 23.05.2025 23:45 Uhr |
Link zur Anmeldung |
Die Online-Anmeldung für den sportpraktischen Eignungstest am 13.06.2025 ist ab dem 01.03.2025 möglich. |
Weitere Informationen
- Aktuelle Ordnung der Eignungsprüfung
- Hinweise zur Überweisung der Prüfungsgebühr
- Informationen und Vorlage: ärztliches Attest
- Link zur Sportfachschaft über Inhalte der Eignungsprüfung
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Eignungsprüfung ausschließlich online sowie im Rahmen der gesetzlichen Frist erfolgt. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt!!!
- Die elektronische Anmeldung zur Eignungsprüfung wird am 01.03.2025, 00:00 Uhr freigeschaltet.
- Mit der elektronischen Anmeldung zur Eignungsprüfung ist eine Prüfungsgebühr von 35,- zu entrichten. Diese Gebühr wird nicht zurückerstattet.
- Die Prüfungsgebühr muss bis spätestens 31.05.2025 auf das Konto der Otto-von-Guericke-Universität eingezahlt sein. Anderenfalls gilt die Anmeldung als ungültig. Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung und Überweisung der prüfungsgebühr, erhalten die Teilnehmer eine Bestätigungs-/Informationsmail an die im Anmeldungsformular angegebene E-Mail-Adresse.
- Der Personalausweis sowie ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung für ein Studium der Sportwissenschaft müssen am Tag der Sportpraktischen Eignungsprüfung (13. Juni 2025) im Original vorgelegt werden. Ohne ein ärztliches Attest ist die Teilnahme an der Eignungsprüfung nicht gestattet.
- Eignungsprüfungen anderer Universitäten werden nach Prüfung anerkannt.
- Bei einer Eignungsprüfung an einer anderen Universität muss das ärztliche Attest zum Studienbeginn vorgelegt werden.
- Das Zertifikat der Eignungsprüfung hat eine Gültigkeit von 2 Jahren und kann somit auch vor dem Abitur abgelegt werden.
- Für Anfragen zur Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte an das Dezernat für Studienangelegenheiten, Annika Kirbs (Tel. 0391 - 67 52283) oder an den Institutsbereich Sportwissenschaft, Dr. Kevin Melcher ( kevin.melcher@ovgu.de ).