Nutzungsordnung SPORT-Pool
- Die im SPORT-Pool bereitgestellte Hard- und Software steht ausschließlich für Zwecke der Lehre und Forschung zur Verfügung. Nur Angehörigen der Universität Magdeburg oder entsprechend autorisiertem Personal ist die Nutzung des SPORT-Pools gestattet. Die vorliegende Nutzungsordnung ist für alle NutzerInnen verbindlich.
- Für die Nutzung des SPORT-Pool gelten die folgenden Verhaltensrichtlinien:
- Die Arbeitsplätze sind sauber und aufgeräumt zu verlassen.
- Die Stühle sind nach Verlassen des Arbeitsplatzes an die Tische zu stellen.
- Störungen durch laute Gespräche und Telefonate sind zu vermeiden.
- Essen und offene Getränke sind nicht gestattet.
- Jegliches Entfernen von Ausstattungsgegenständen ist verboten.
- Alle im SPORT-Pool aufgestellten Geräte sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Störungen und Defekte jeglicher Art sind vom Benutzer direkt bei den Poolbetreuer oder durch eine Nachricht an martin.krause@ovgu.de zu melden. Selbsthilfe ist in keinem Falle zulässig und strikt untersagt.
- Speicherung von Daten: Jeder Benutzer hat selbst für die Sicherung seiner Daten zu sorgen.
- Das Kopieren von installierter Software ist untersagt.
- Das Installieren von Software ist untersagt. Falls zusätzliche, nicht installierte Software benötigt wird, ist dies rechtzeitig mit dem Poolverantwortlichen abzustimmen.
- Den Anweisungen der Pool-BetreuerInnen ist Folge zu leisten, dies betrifft auch die Aufforderung zum unverzüglichen Verlassen des SPORT-Pools auf Grund eines Verstoßes gegen die Nutzungsordnung.
- Die NutzerInnen haben die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
- Die Benutzung des SPORT-Pools darf nur mit der vom Universitätsrechenzentrum vergebenen, eigenen Benutzerkennung erfolgen. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass keine anderen Personen Kenntnis von diesen Benutzerpasswörtern und damit Zugang zu den Ressourcen der Fakultät und der Universität erhalten.
- Es sind bei der Benutzung der Rechner im SPORT-Pool die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Alle gesetzwidrigen Aktivitäten sind verboten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Das Ausspähen von Daten (§202a StGB)
- Die Datenveränderung (§303a StGB) und Computersabotage (§303b StGB)
- Die Verbreitung pornographischer Darstellungen (§184 StGB), sowie der Abruf, Besitz und die Weitergabe kinderpornographischer Darstellungen (§184b StGB)
- Verbreitung von Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen (§86 StGB) und Volksverhetzung (§130 StGB)
- Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)
- Strafbare Urheberrechtsverletzungen, z.B. durch urheberrechtswidrige Vervielfältigung von Software (§§ 106 ff. UrhG)
- Mit Betreten des SPORT-Pools verpflichten sich die Nutzerinnen und Nutzer zur Einhaltung dieser Ordnung. Benutzern, die gegen diese Nutzungsordnung verstoßen, wird der Zutritt zum SPORT-Pool untersagt und ggf. der Benutzeraccount gesperrt.
- Die Universität Magdeburg übernimmt keine Mithaftung für finanzielle und rechtliche Folgen eines Fehlverhaltens (z. B. Verletzungen von Presse- und Urheberrecht, Installation von nicht lizenzierter Software, illegales Anbieten von Software, usw.).